der Hans Reinke Handelsgesellschaft m.b.H.
A. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Hans Reinke Handelsgesellschaft m.b.H.
2. Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt
5. Für unsere sämtlichen Geschäftsbeziehungen gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die maßgeblichen Vorschriften des BGB.
6.1 Der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
6.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
6.3 Der Kunde kann uns gegenüber bestehende vertragliche Ansprüche nur nach ausdrücklich und schriftlich erklärter Zustimmung durch uns an Dritte abtreten.
B. Auftragserteilung
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, etwas anderes wird im Einzelfall vereinbart Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Die angebotenen Preise gelten ab Lager. Sie schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
5. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall werden wir den Kunden über die Nichtlieferung kurzfristig informieren und eine ggf. bereits erhaltene Gegenleistung erstatten.
C. Lieferung
1.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
1.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
2. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Wurde ein fester Liefertermin vereinbart hat der Kunde im Falle unseres Verzuges eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Lager verlassen hat.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), haben wir - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten ein-treten - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse wie auch höhere Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 30 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung der vorbezeichneten Pauschale überlassen, uns nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet oder uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
D. Gewährleistung
Die nachfolgenden Gewährleistungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seinerWahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln. steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.
3. Für Ware, die als „Sonderposten“ gekennzeichnet ist wird nur in sehr eingeschränktem Umfang Gewährleistung übernommen. Die Ware kann insbesondere hinsichtlich der Spezifikation, Form, Farbe und Verarbeitung von der regulären Ware abweichen. Gewährleistungsansprüche bestehen in einem solchen Fall nicht Der bei „Sonderposten“ unter Umständen bestehenden geringeren Qualität wird durch einen entsprechend niedrigeren Preis Rechnung getragen.
4. Offensichtliche Mängel sind uns vom Unternehmer innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer wenn ihm dies zumutbar ist Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht wurde.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn Eingriffe an der Ware durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden, insbesondere der Kunde die Ware eigenmächtig weiterverarbeitet, anschneidet, anzeichnet oder unsachgemäß lagert
9. Gewährleistungsansprüche bestehen nur durch den Erstkäufer und sind nicht übertragbar.
10. Der Unternehmer hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zelt und Gelegenheit zu gehen. Sofern es im Rahmen der Mängelbeseitigung zu durch von uns zu vertretenden Schäden bei dem Kunden kommt, haften wir aus-schließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
11. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat
12. Etwa verbleibende Ansprüche des Unternehmers verjähren, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, nach einem Jahr ab der Übergabe der Ware und sind in der Höhe auf maximal 60 % des Netto-Lieferwertes der jeweiligen Sendung begrenzt
E. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung von
2. Der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitz- bzw. Geschäftswechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegen-ständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
F. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden (Unternehmer und Verbraucher) einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt
G. Gerichtstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.